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Hilfe & Tipps

Sind Gewinncode-Aktionen oder Rubbelaktionen erlaubt?

Unternehmen, die Gewinncode-Aktionen, Rubbelkarten oder QR-Code-Aktionen einsetzen möchten, stellen sich häufig dieselbe Frage: „Ist das rechtlich erlaubt – oder falle ich damit unter das Glücksspielrecht?“ Die gute Nachricht vorweg: 👉 Viele Gewinn- und Rubbelaktionen sind in Deutschland zulässig, sofern sie korrekt als Werbeaktion gestaltet sind. Im Folgenden erklären wir, wann solche Aktionen erlaubt sind – und worauf Sie achten sollten.

Sind Gewinncode-Aktionen oder Rubbelaktionen in Deutschland erlaubt?

Wann Gewinncode- und Rubbelaktionen erlaubt sind

In Deutschland dürfen Unternehmen Werbeaktionen mit Gewinnmöglichkeiten durchführen, wenn der Zweck eindeutig Marketing und Absatzförderung ist und nicht das Glücksspiel selbst.

In der Praxis sind Gewinncode- und Rubbelaktionen in der Regel zulässig, wenn:

  • die Teilnahme kostenlos ist (abgesehen von üblichen Kommunikationskosten),

  • die Aktion der Werbung für ein Produkt, eine Dienstleistung oder eine Marke dient,

  • klare und transparente Teilnahmebedingungen vorliegen,

  • keine dauerhafte oder eigenständige Glücksspielstruktur entsteht.

Typische zulässige Beispiele sind:

  • Rubbelkarten als Beilage zu Mailings oder Produkten,

  • Gewinncodes auf Flyern, Karten oder Verpackungen,

  • Scan-&-Win- oder QR-Code-Aktionen im Handel oder Online-Shop.

Solche Aktionen gelten rechtlich meist als zulässige Verkaufsförderungsmaßnahmen.

Zufall allein macht noch kein verbotenes Glücksspiel

Auch wenn bei einer Gewinnaktion der Zufall über einen Gewinn entscheidet, ist sie nicht automatisch verboten. Entscheidend ist die Gesamtgestaltung der Aktion.

Vereinfacht gesagt:

  • Werbung mit Gewinnchance → in vielen Fällen erlaubt

  • Glücksspiel als Selbstzweck → stark reguliert oder erlaubnispflichtig

Solange Ihre Aktion klar als Marketingmaßnahme erkennbar ist und keine Teilnahmegebühr verlangt wird, bewegen Sie sich in der Regel im zulässigen Rahmen.

Steuern und Gewinne

Unabhängig von der rechtlichen Zulässigkeit der Aktion kann es steuerliche Pflichten geben, insbesondere bei hochwertigen Gewinnen.

Wichtig ist:

  • Die Steuerpflicht hängt von Art und Wert des Gewinns ab.

  • In den Teilnahmebedingungen sollte klar geregelt sein, wer eventuelle Steuern trägt.

  • Steuerliche Fragen sind getrennt vom Glücksspielrecht zu betrachten.

Gerade bei größeren Preisen empfiehlt sich eine vorherige Prüfung.

Wann eine Gewinncode- oder Rubbelaktion problematisch sein kann (kurz gefasst)

Eine Aktion kann rechtlich kritisch werden, wenn:

  • für die Teilnahme ein Entgelt verlangt wird,

  • die Aktion primär auf Glücksspiel statt auf Werbung abzielt,

  • Teilnahmebedingungen fehlen oder intransparent sind,

  • besonders hohe Gewinne ohne klare Struktur ausgelobt werden,

  • Minderjährige unkontrolliert teilnehmen können.

Im Zweifel sollte die Aktion vorab rechtlich geprüft werden.

Fazit

✔ Gewinncode- und Rubbelaktionen sind in Deutschland häufig erlaubt.
✔ Sie gelten meist als zulässige Werbemaßnahmen.
✔ Eine Genehmigung ist in der Regel nicht erforderlich, wenn keine Teilnahmegebühr erhoben wird.
✔ Transparente Bedingungen und eine saubere Umsetzung sind entscheidend.
✔ Steuerliche Aspekte sollten bei größeren Gewinnen berücksichtigt werden.

Quellen (Deutschland)

  • Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) – rechtliche Grundlage für Glücksspielregelungen in Deutschland

  • Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) – Aufsicht über Glücksspielangebote

  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – Regelungen zu Verkaufsförderungsmaßnahmen und Gewinnspielen

(Quellenangaben dienen der allgemeinen Information; maßgeblich ist stets die aktuelle Gesetzeslage.)

Rechtlicher Hinweis

Diese Informationen wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt und dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Aus dem Inhalt dieser Seite können keine Rechte abgeleitet werden. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung empfehlen wir die Konsultation eines fachkundigen Rechtsberaters oder der zuständigen Behörde.

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